GIB-Geschäftsführer Rainer Penning stellte das Projekt noch mal vor. Bioabfall soll genutzt werden, um Energie zu erzeugen. Der Standort Käseburg biete Synergieeffekte: Dort kann die Wärme für Kläranlage und Gebäude genutzt werden. Die GIB hat den Antrag gestellt, den Flächennutzungsplan zu ändern und einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Gefolgt sei man auch dem Wunsch der Bürgerinitiative nach einem öffentlichen Verfahren: „Sie haben eine komfortable Möglichkeit, auf das Bauvorhaben einzuwirken.“
Arno Stomberg vom Anlagenbauer pbe/BIOFERM erläuterte die Trockenfermentation, die in vier Boxen in einer geschlossen Halle abläuft. Auch die Nachrotte, die anschließende Kompostierung, erfolgt in einer Halle. Laut Gutachter Thomas Drosten von der Zech Ingenieurgesellschaft liege die Zusatzbelastung bei den Gerüchen „unter 0,49 Prozent der Jahresstunden“. Durch moderne Technik werden Keime reduziert. Sein Kollege Klaus Johnig ging auf den Lärmschutz ein, die Werte werden eingehalten.
Für den Bau der Biogasanlage sind die Änderung des Flächennutzungsplans und ein Bebauungsplan erforderlich. Bauamtsleiter Matthias Wenholt stellte das Bauleitplanverfahren, das zahlreiche öffentliche Schritte hat, vor. Dazu gehört die frühzeitige Beteiligung der Bürger. Es wird eine Bürgerversammlung geben.
Wenholt betonte, es handele sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan. „Im Fachausschuss ist zu befinden, leiten wir das Verfahren ein oder nicht“, sagte Matthias Wenholt. Und: „Der Plan umfasst nur das konkrete Vorhaben.“ Damit wäre keine zusätzliche Fermentierhalle möglich. Festgesetzt wird die Menge und dass keine anderen Abfälle verarbeitet werden. Für den Betrieb der Anlage sei nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ein „komplett separates Verfahren erforderlich, das auch öffentlich ist.“
Darauf ging Ralf Regensdorff, beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) Oldenburg Dezernatsleiter für Genehmigungsverfahren, ein. Nach einer Vorprüfung der Umweltverträglichkeit erfolge die Vollständigkeitsprüfung. Bekanntmachungen informieren, ab wann die Unterlagen für einen Monat öffentlich für die Bürger im Rathaus und bei der GAA ausliegen: „Auch 14 Tage nach Auslegungsfrist können noch Einwendungen eingehen.“
