
„Der Bund hat die Länder dazu aufgefordert, eigene Regelungen zu finden. Das ist manchenorts auch geschehen – aber nicht in Niedersachsen“, erläutert Horst Wilkens, bei der Stadtverwaltung für das Thema Entwässerung zuständig. Stattdessen habe die Landesregierung in Hannover die Entscheidung an die Kommunen abgegeben.
Nordenham müsste folglich seine Wasserbeseitigungssatzung anpassen. Doch eine Satzungsänderung sei vorerst nicht in Sicht. Erst in zwei, bis drei Jahren sei damit zu rechnen. Dementsprechend werde sich auch der Stichtag nach hinten verlagern, bis zu dem die Abwasserrohre überprüft werden müssen.
Nur bei Grundstücken, auf denen mit gefährlichen Stoffen hantiert wird, sei die Kanal-Kontrolle bereits Pflicht – und das seit mehr als 20 Jahren. „Die Regelung gilt für einschlägige Gewerbebetriebe. Deren Eigner müssen alle zehn Jahre nachweisen, dass sie alle Schadstoffe herausfiltern und dass ihre Leitungen intakt sind“, sagt Horst Wilkens. Bei Neubauten kontrolliere die Stadt seit Jahresbeginn, ob die Abwasserrohre dicht sind. „Wir machen eine Druckprüfung – auf Kosten der Hausbesitzer“, beschreibt er das Vorgehen.
Der Sachbearbeiter des Amts für Baumanagement schätzt, dass es zwischen 400 und 800 Euro kostet, eine Abwasserleitung zu überprüfen. Hierbei gebe es zwei Möglichkeiten. Zum einen sei es möglich, einen Miniroboter durch das Rohr zu schicken, auf dem eine Videokamera befestigt ist. Zum anderem gebe es die besagte Druckprüfung. Wie teuer die Reparatur beziehungsweise der Austausch der Rohre wird, sei von Fall zu Fall unterschiedlich. „Das hängt ganz vom Grad der Beschädigung ab“, sagt er.
Die geplante Kontrolle für alle Abwasserrohre auf Privatgrundstücken sei so etwas wie der TÜV das Auto. „Nur dass man die Leitungen voraussichtlich nur alle zehn Jahre überprüfen muss“, sagt Horst Wilkens. Allerdings gebe es in der Region nur wenige Fachfirmen, die solche Prüfverfahren anbieten. Er empfiehlt deshalb, sich auf der Internetseite der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft zu informieren.
