Die nationale Sicherheit eines Landes interessiere ihn nicht, sagte Assange. Eine Aussage, die auf US-Präsident Barack Obama und seine Militärs zielt. Diese schießen nun zurück. Und der Australier Assange könnte sich schlimmstenfalls bald in der Rolle eines Roman Polanski finden: Von den USA weltweit per Haftbefehl gesucht und nur noch in solchen Ländern residierend, die nicht ausliefern.
Zum einen verkündete US-Verteidigungsminister Robert Gates, man habe die Bundespolizei FBI eingeschaltet, um die undichte Stelle zu finden, die die Weitergabe der rund 91 000 Dokumente zum Afghanistan-Krieg ermöglichte. Zum anderen ermitteln derzeit Mitarbeiter des Justizministeriums in einer brisanten Frage: Können Assange und möglicherweise sogar die an der ersten Veröffentlichung beteiligten Medien – die „New York Times“, der britische „Guardian“ und der „Spiegel“ – nach den Spionagegesetzen des Landes angeklagt werden, weil sie die nationale Sicherheit des Landes gefährdet haben?
Wie ernst die US-Regierung deshalb die Weitergabe der Geheimunterlagen nimmt, obwohl offiziell deren Inhalt als längst bekannte Fakten herabgespielt werden, zeigte ein Auftritt von US-Generalstabschef Mike Mullen: Das Verhalten von Wikileaks sei „lebensgefährlich für die Truppen vor Ort“, und an Assanges Händen könnte bereits das Blut eines jungen Soldaten oder einer afghanischen Familie kleben.
Bei der Suche nach dem Urheber des Daten-Lecks scheinen die Fahnder weitergekommen zu sein: Das „Wall Street Journal“ berichtet, es gebe Beweise dafür, dass der Gefreite Bradley Manning, der bereits ein Geheim-Video über einen Helikopterangriff in Bagdad auf Zivilisten und zwei „Reuters“-Reporter dem Internetportal zugespielt haben soll, auch der Urheber des jüngsten Wikileaks-Scoops sein soll.
Geklärt werden soll nun, ob Manning Helfer hatte – und welche Dokumente er möglicherweise noch an Wikileaks weitergegeben hat. Von einer formellen Anklage Mannings wäre auch Wikileaks-Chef Assange betroffen. Denn dann könnten ihn die Behörden als „wichtigen Zeugen“ deklarieren – und bei einer Einreise in die USA nach den geltenden Gesetzen zumindest vorübergehend festsetzen.
