Bedingungen für geworbene Abonnenten
Bezugsverpflichtung
1. Ich abonniere die KREISZEITUNG WESERMARSCH zur täglichen Lieferung (Mo - Sa) für mindestens 12 Monate und weiter bis auf Widerruf zum jeweils gültigen Bezugspreis.
2. Ich lebe nicht im Haushalt des Vermittlers. In den vergangenen 12
Monaten bestand in meiner Wohnung, Haus, Firma kein KZW-Abonnement.
3. Die Lieferung der Zustellung beginnt ab dem nächstmöglichen Termin.
Sie erfolgt im Regelfall durch Zeitungszusteller. Ist diese dem Verlag
nicht möglich oder seinen Zustellern nicht zumutbar oder wird diese
Zustellungsart vom Abonnenten nicht gewünscht, so erfolgt die Lieferung
durch die Post.
4. Der Bezugspreis ist am 1. Werktag eines Kalendermonats fällig und
enthält die Zustellbzw. die Versandgebühr sowie die jeweils gültige
Mehrwertsteuer. Bezugspreiserhöhungen aufgrund gestiegener Druck-,
Papier-, Versand-, Personal- und Energiekosten werden vor ihrer
Wirksamkeit in der KREISZEITUNG WESERMARSCH angekündigt. Eventuelle Erhöhungen
des Abonnementspreises entbinden nicht von diesem Vertrag, auch dann
nicht, wenn sie zwischen Vertragsabschluss und Lieferbeginn liegen.
5. Sobald und solange der Abonnent sich in Zahlungsverzug befindet, ist
der Verlag berechtigt, die Lieferung der Zeitung einzustellen. Ebenso
ist der Verlag berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen zu berechnen.
6. Bei Postkunden ist die Post berechtigt, eine neue Anschrift bzw. Änderung an den Verlag weiterzuleiten.
7. Eine Kündigung während der vereinbarten Mindestbezugsdauer ist
ausgeschlossen. Abonnementskündigungen werden nur zum Quartalsende
wirksam und müssen dem Verlag mindestens 6 Wochen vorher schriftlich
vorliegen.
8. Änderungen der Zustelladresse, der bestellten Zeitungsausgabe oder
sonstiger Daten des Abonnenten sind dem Verlag umgehend mitzuteilen.
9. Der Abonnent hat – ausgenommen bei Postbezug – Anspruch auf
Zustellung der Zeitung am Erscheinungstag, nicht aber auf Zustellung zu
einer bestimmten Uhrzeit. Mängel der Zustellung sind unverzüglich
anzuzeigen, bei verspäteten Reklamationen sind Entschädigungen des
Abonnenten für die Vergangenheit ausgeschlossen. Nachsendungen der
Zeitung erfolgen auf Gefahr des Abonnenten. Im Falle von höherer
Gewalt, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung bestehen keinerlei
Entschädigungen gegenüber dem Verlag.
10. Die vom Abonnenten mitgeteilten Daten werden vom Verlag
entsprechend den jeweils gültigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes
gespeichert.
11. Der Kunde kann mit einer Frist von einer Woche um Unterbrechung des
Zeitungsbezuges bitten. Eine Gutschrift wird ab dem siebten
zusammenhängenden Liefertag gewährt, anteilig zum jeweiligen
Monatsbezugspreis, berechnend ab dem siebten Un terbrechungstag.
Etwaige Guthaben werden automatisch verrechnet oder zurückgezahlt.
12. Prospekte sind Bestandteil der Zeitung und können aus technischen Gründen in Einzelstücken nicht weggelassen werden.
13. Ich bin damit einverstanden, telefonische und schriftliche (postalisch, per E-Mail/ Fax) Informationen zu erhalten
14. Gerichtsstand ist für Rechtsstreitigkeiten, die aus dem
regelmäßigen Bezug der KREISZEITUNG WESERMARSCH resultieren, der Sitz des
Verlages, sofern es sich bei dem Abonnenten um einen Kaufmann oder eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögenhandelt. Gleiches gilt, wenn der
Abonnent keinen allgemeinen Gerichtsstand
in der Bundesrepublik Deutschland hat.
15. Sitz Nordenham, Handelsregister Oldenburg A 100308
Widerrufsbelehrung
Sie
können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von
Gründen in Textform oder, wenn Ihnen die Zeitung vor Ablauf der Frist
geliefert wird, durch Rücksendung der Zeitungsexemplare widerrufen.
Maßgebend für den Fristbeginn ist der Erhalt dieser Belehrung in
Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufs oder der Zeitung. Der Widerruf ist zu richten
an die KREISZEITUNG WESERMARSCH, Bahnhofstraße 36, 26954 Nordenham. Die Frist
ist durch rechtzeitige Absendung des Widerrufs
gewährt.
Stand: 23.12.2008