„Dann sind die beauftragten Firmen hoffentlich soweit, mit der Baumaßnahme zu beginnen. Im März oder April kommenden Jahres können wir dann mit der Fertigstellung rechnen“, sagt Rainer Penning, Geschäftsführer der GiB-Entsorgungsgesellschaft.
Eigentlich hätte die GiB schon längst anfangen können, zu bauen. Ende vergangenen Jahres kam die Genehmigung vom Gewerbeaufsichtsamt. Doch man wollte die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts abwarten. Das hat nun am Dienstag die Beschwerde der BI gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom März 2010 zurückgewiesen. Der BI ging es darum, die aufschiebende Wirkung, die im Genehmigungsbescheid ausgesetzt wird, wiederherzustellen. Eine aufschiebende Wirkung bedeutet, dass die Bauarbeiten durch Einsprüche etwa von der BI verzögert oder unterbrochen werden können. Doch wie schon das Verwaltungsgericht hat jetzt auch das Oberverwaltungsgericht diesen Antrag der BI abgewiesen.
„Das haben wir erwartet“, kommentierte Gérard Rünzi gestern die Entscheidung der Richter in Lüneburg. Er verweist auf die Klage der BI gegen die Genehmigung des Gewerbeaufsichtsamts, die im Hauptverfahren noch beim Verwaltungsgericht Oldenburg liegt. Darin gehe es nicht um die aufschiebende Wirkung, sondern um den Bau der Anlage im Allgemeinen. Gérard Rünzi: „Wir werden am Ende wohl keinen Erfolg haben. Aber wir wollen zumindest erreichen, dass Gesundheitsgefährdungen ausgeschlossen werden können.“
Auf das Hauptverfahren, dass laut Rainer Penning zwei bis drei Jahre dauern könne, wollen die Betreiber nicht warten. Der Geschäftsführer der GiB hat sofort alle Auftragnehmer angewiesen, sich auf die Baustelle vorzubereiten. Schließlich werde die Anlage mit jeder Verzögerung teurer – um bis zu 160 000 Euro pro Jahr, das verstreicht.
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